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   OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2012 - 6 S 22.12   

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https://dejure.org/2012,16785
OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2012 - 6 S 22.12 (https://dejure.org/2012,16785)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.07.2012 - 6 S 22.12 (https://dejure.org/2012,16785)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - 6 S 22.12 (https://dejure.org/2012,16785)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 33 Abs 2 GG, § 33 Abs 1 BLV 2009
    Beförderung nach nicht leistungsbezogenen Auswahlkriterien

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 146 Abs 4 S 3 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, Art 33 Abs 2 GG, § 33 Abs 1 BLV
    Bundeskriminalamt; Stellenbesetzung; Auswahlentscheidung; gehobener Vollzugsdienst; Kriminalkommissar; Beförderung zum Kriminaloberkommissar; ; aktuelle dienstliche Beurteilung; Binnendifferenzierung; ältere dienstliche Beurteilungen; Hilfskriterien; Frauenförderung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezugnahme auf nicht leistungsbezogene Auswahlkriterien bei einer Beförderungsauswahlentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; BLV § 33 Abs. 1 S. 1, 2
    Bezugnahme auf nicht leistungsbezogene Auswahlkriterien bei einer Beförderungsauswahlentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2012 - 6 S 22.12
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Artikel 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn sich ein derartiger Verstoß auf die Erfolgsaussichten der eigenen Bewerbung auswirken kann, seine Auswahl im Rahmen eines wiederholten Auswahlverfahrens also zumindest möglich erscheint (BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102, Rn. 24 bei juris m.w.N.).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2012 - 6 S 22.12
    Denn es ist gerade dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist (Senatsbeschluss vom 2. März 2011 - OVG 6 S 46.10 -, Rn. 16 bei juris; BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1981 - 2 C 42/79 -, DVBl. 1982, S. 198, Rn. 19 bei juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2011 - 6 S 46.10

    Bedeutsamkeit einzelner Kriterien bei der Bewerbung um eine Stelle als

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2012 - 6 S 22.12
    Denn es ist gerade dem pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und in welcher Weise er den Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist (Senatsbeschluss vom 2. März 2011 - OVG 6 S 46.10 -, Rn. 16 bei juris; BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1981 - 2 C 42/79 -, DVBl. 1982, S. 198, Rn. 19 bei juris).
  • OVG Saarland, 07.09.2012 - 1 B 213/12

    Beamtenrechtliches Auswahlverfahren; erfolgreiche Dienstpostenwahrnehmung;

    ebenso BayVGH, Beschluss vom 9.1.2012 - 3 CE 11.1690 -, juris Rdnr. 32; a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5.7.2012 - 6 S 22.12 -, juris Rdnr. 12.
  • VG Neustadt, 30.09.2014 - 1 L 789/14

    Beförderungsrechtlicher Konkurrentenstreit - Note der Laufbahnprüfung

    So geht auch das OVG BB (Beschluss vom 5. Juli 2012 - 6 S 22.12, juris) von der Beachtlichkeit der Note der Laufbahnprüfung aus (dort entschieden zu 5 Jahre alten Laufbahn-Prüfungsnoten).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2012 - 1 B 691/12

    Untersagung der Beförderung von Beamten i.R.d. Beförderungsauswahlverfahrens in

    Hinsichtlich des Anordnungsanspruchs hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu dem hier in Rede stehenden Beförderungsauswahlverfahren beim Bundeskriminalamt im Beschluss vom 5. Juli 2012 - OVG 6 S 22.12 -, juris, Folgendes ausgeführt:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2023 - 6 B 182/23

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des sog.

    Vor diesem Hintergrund kann der Senat auch dahinstehen lassen, ob und insbesondere inwieweit er sich der Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts, vgl. Beschluss vom 11.8.2021 - 5 Bs 90/21 -, NVwZ-RR 2021, 1071 = juris Ls. und Rn. 24, unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 21.8.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370 = juris Rn. 21, und vom 22.1.1998 - 2 C 8.97 -, a. a. O. Rn. 19 f., und anderer Oberverwaltungsgerichte, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4.8.2021 - 2 B 10820/21 -, a. a. O. Rn. 3 f.; VGH Bd.-Württ., Beschlüsse vom 11.2.2019 - 4 S 932/18 -, RiA 2019, 172 = juris Rn. 18, und (offen lassend) vom 14.12.2017 - 4 S 2099/17 -, IÖD 2018, 54 = juris Rn. 8; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1.6.2018 - 1 M 57/18 -, juris Rn. 6; Bay. VGH, Beschluss vom 12.9.2017 - 6 CE 17.1220 -, IÖD 2018, 50 = juris Rn. 17 f.; a. A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5.7.2012 - OVG 6 S 22.12 -, juris Rn. 21, anschließt, wonach die Zusicherung, eine Beförderungsstelle freizuhalten, unter dort näher genannten Voraussetzungen den Anordnungsgrund entfallen lässt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2012 - 1 B 691/12

    Grundsätze zur Beförderung eines Beamten durch ein Beförderungsauswahlverfahren

    Hinsichtlich des Anordnungsanspruchs hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu dem hier in Rede stehenden Beförderungsauswahlverfahren beim Bundeskriminalamt im Beschluss vom 5. Juli 2012 - OVG 6 S 22.12 -, juris, Folgendes ausgeführt:.
  • VG Berlin, 21.06.2023 - 36 K 263.20

    Aufhebung einer Beförderung

    Auch das OVG Berlin-Brandenburg führt in seinem Beschluss vom 5. Juli 2012 - OVG 6 S 22.12 aus, dass es wegen des aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden überragenden verfassungsrechtlichen Prinzips der Bestenauslese nicht möglich sei, bestandskräftig abgelehnte Bewerber im Konkurrentenstreitverfahren bei der Stellenbesetzung außen vor zu lassen (OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O., juris Rn. 21).
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